[ Auszug: Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Mitgliedern des Vorstands
sowie von den Liquidatoren mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu
bewirken.
... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]